Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann für Unternehmen die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bestehen. Konzernen und Unternehmen stehen zwei Möglichkeiten offen ihrer Bestellpflicht nachzukommen. Entweder sie ernennen einen Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten oder es wird eine externe Datenschutzbeauftragte bestellt.
Bei der Wahl des internen Datenschutzbeauftragten ist darauf zu achten, dass dieser keinem Interessenskonflikt unterliegt; etwa weil er als Mitarbeiter der IT-Abteilung, Personalabteilung oder der Geschäftsführung sich selbst kontrollieren müsste. Außerdem darf der betriebliche Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden.
Egal für welche Option man sich entscheidet, ein Datenschutzbeauftragter muss eine gewisse Fachkunde im Bereich des Datenschutzrechts und der IT-Sicherheit mitbringen, die sich an der Komplexität der Datenverarbeitung und Größe des Unternehmens orientiert.
Die PIQMA PRICO GMBH wurde im Jahr 2019 gegründet und ist selbstverständlich nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Wir beraten heute erfolgreich Dienstleister u.a. im Qualitätsmanagement sowie im Datenschutz und setzen im Beratungsmandat Managementziele um.
Vogelsanger Weg 8
D-50354 Hürth
Tel: 0 2233 – 405 450 1
Fax: 0 2233 – 405 450 4
Info@piqma-prico.de